In die Ehren- und Altersabteilung wird entsprechend des § 6 Abs. 1 Pkt. 1 der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Sömmerda übernommen, wer durch dauernde Dienstuntauglichkeit oder aus sonstigen wichtigen Gründen aus der Einsatzabteilung ausscheidet.
In die Ehrenabteilung kann aufgenommen werden, wer besondere Verdienste im Brandschutzwesen der Stadt Sömmerda erbracht hat.
Die Abteilung fördert die Brandschutzerziehung und die Öffentlichkeitsarbeit.