Das Kleinlöschfahrzeug-Thüringen (KLF-Th) ist in seiner Konzeption ein Kind der Wiedervereinigung und ist vor allem in kleineren Dörfern und Gemeinden zu finden. Viele Feuerwehren, die heute ein KLF besitzen hatten zu DDR Zeiten einen Tragkraftspritzenanhänger oder ein KLF auf Barkas B1000. Insbesondere für die TSA-Wehren wurde es nach der Wende immer schwieriger, geeignete Zugmaschinen zu bekommen, da die Vorspannverpflichtung der örtlichen LPG entfiel. So wurde die technische Richtlinie für das KLF-Th anfang der 90er Jahre entworfen. In anderen Bundesländern gibt es statt dessen das genormte Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF). Das KLF-Th bringt 5 Einsatzkräfte und das erforderliche Material für eine Löschgruppe an die Einsatzstelle. Die restlichen Kräfte müssen zu Fuß oder mit privaten PKW an die Einsatzstelle gelangen, was in kleineren Gemeinden kein Problem darstellt. Aufgrund der maximalen Zuladung der Fahrgestelle beschränkt sich die Ausrüstung nur auf das unbedingt notwendige. Dazu gehören neben einer Tragkraftspritze, also einer tragbaren Pumpe, Schläuche und Armaturen (z.B. Strahlrohre) eine Steckleiter und Atemschutzgeräte. Für größere Einsätze müssen ergänzende Einheiten anrücken.